Bestattung
Bestattungen: Mit Corona haben Einäscherungen weiteren Aufwind erhalten – Starke Zunahme vor allem in größeren Gemeinden
Das Landesgesetz für Feuerbestattung aus dem Jahr 2012 gibt auch Richtlinien für das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen vor. Das Verstreuen darf demnach nicht an frei gewählten Stellen erfolgen, sondern nur in eigens von der Gemeinde ausgewiesenen Bereichen. Von der Kirche kommt ein klares Nein zu einem solchen Akt, ein kirchliches "Begräbnis" muss in diesem Fall verweigert werden.
Das öffentliche Begräbnis ist eine wertvolle Tradition. Damit können sich auch Freunde und Bekannte von einem Menschen verabschieden.
Einen seriösen Bestatter erkennen Sie auch daran, dass er bei der Auswahl des Sarges auf ihre Wünsche und Möglichkeiten eingeht.
Die sterblichen Überreste nach einer Einäscherung werden in einer Urne aufbewahrt. Diese kann auf dem Friedhof, aber neuerdings auch zu Hause aufbewahrt werden. Sogar das Verstreuen der Asche ist inzwischen möglich.