Der eigene Tod
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Grundsätzlich wird zwischen aktiver und Sterbehilfe unterschieden. Für beide Varianten gelten in ganz Europa verschiedene Gesetze.
Wenn der Tod eines Patienten absehbar ist, kann eine Sterbebegleitung für ihn und seine Angehörigen eine wichtige Unterstützung sein.
Nach dem eigenen Tod einem anderen Menschen ein "zweites Leben" schenken: Diese Möglichkeit bietet die Organspende.
In einer Patientenverfügung können Sie festhalten, welche medizinischen Maßnahmen für Sie im Ernstfall getroffen werden sollen.