ANZEIGE AUFGEBEN

Anzeige aufgeben

Schalten Sie Ihre Anzeige in der Zeitung

Sie möchten eine Traueranzeige aufgeben?
Hier finden Sie Anschrift, Telefonnummern und Öffnungszeiten unserer Service-Center und Annahmestellen.

Traueranzeige aufgeben

Vorbereitung der Trauerfeier

© Kzenon / Shutterstock.com

Bei der Organisation einer Beisetzung kann die folgende Checkliste hilfreich sein:

  • Bestattungsart auswählen (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Bestattungsdienst anrufen, Sarg bzw. Urne auswählen
  • Vorbeterin bzw. Vorbeter bestellen, falls ortsüblich die „Anweiserin“ bzw. den „Anweiser“, Friedhofswärter oder Mesnerin bzw. Mesner informieren
  • mit dem zuständigen Pfarrer den Zeitpunkt des Beerdigungsgottesdienstes und der Beerdigung bzw. Urnenbeisetzung festlegen
  • Partezettel, Zeitungsanzeige formulieren und bestellen (wenn statt Blumen Spenden gewünscht werden, angeben an welche Organisation diese gehen sollen)
  • Sterbebild gestalten und bestellen, das Austeilen planen (siehe eigener Artikel)
  • mit Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber klären, ob und wie viel Sonderurlaub gewährt wird, und evtl. zusätzliche Urlaubstage beantragen
  • von der Friedhofsverwaltung das Grab zuweisen lassen
  • Blumen, Sarggesteck, Kranz bestellen, Text für Schleife aufsetzen
  • Trauergespräch mit dem Priester zur Vorbereitung der Trauerfeier führen
  • den Beerdigungsgottesdienst gestalten: Lebenslauf, Bibeltexte, Fürbitten
  • musikalische Gestaltung vereinbaren und eventuell Pfarrchor, Musikkapelle, Organistin bzw. Organist beauftragen
  • Sarg-, Licht-, Kranz- und Fahnenträger organisieren, sofern dies nicht vom Bestattungsunternehmen oder vom Friedhofswärter übernommen wird
  • den Ordnungsdienst beauftragen und die Carabinieri verständigen, wenn der Trauerzug durch einen öffentlichen Weg führt
  • Überlegungen bezüglich Totenmahl
  • falls notwendig, einen Autobus bestellen
  • einen Dank für die Teilnahme am Gebet und an der Beerdigung formulieren
Das Verstreuen der Asche

Das Landesgesetz für Feuerbestattung aus dem Jahr 2012 gibt auch Richtlinien für das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen vor. Das Verstreuen darf demnach nicht an frei gewählten Stellen erfolgen, sondern nur in eigens von der Gemeinde ausgewiesenen Bereichen. Von der Kirche kommt ein klares Nein zu einem solchen Akt, ein kirchliches "Begräbnis" muss in diesem Fall verweigert werden.