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Lieber ins Feuer als unter die Erde

Bestattungen: Mit Corona haben Einäscherungen weiteren Aufwind erhalten – Starke Zunahme vor allem in größeren Gemeinden


©Shutterstock

Der Aufwärtstrend bei den  Einäscherungen in Südtirol hält an: 2021 sind laut dem Landesstatistikinstitut ASTAT 5053 Menschen in Südtirol gestorben, davon wurden 2680 Verstorbene im Krematorium von Bozen der Verbrennung zugeführt – das sind 53 Prozent. 2017 lag die Einäscherungsquote noch bei  40 Prozent. 

Heuer wurden bisher etwa 2200 Einäscherungen im Bozner Krematorium durchgeführt, teilt der Direktor des Bozner Amtes für Friedhofs- und Bestattungsdienste sowie Gesundheitswesen, Mauro Trincanato, auf Anfrage mit.  Er gehe davon aus, dass es bis Jahresende etwa 2700 sein werden – also ähnlich viele wie 2021. In Bozen werden Menschen aus ganz Südtirol eingeäschert – und auch einige aus dem Trentino. Von den 2680 Verstorbenen, die 2021 in Bozen der Feuerbestattung zugeführt wurden, stammen 1237 aus der Landeshauptstadt – also fast jeder Zweite. Im städtischen Bereich entscheiden sich bereits etwa 90 Prozent der Bürger für die Einäscherung, sagt Bozens Vizebürgermeister Luis Walcher.  „Bei den italienischsprachigen Bürgern nähern wir uns sogar den 100 Prozent. Auch bei den deutschsprachigen Bürgern werden es immer mehr“, sagt der Vizebürgermeister.

Ein Kriterium für die Einäscherung dürfte zumindest für einige auch die Kostenfrage sein. Die Einäscherung im  Bozner Krematorium – dem einzigen des Landes – kostet für einen in Bozen ansässigen Bürger 300 Euro. Für Bürger, die außerhalb Bozens, aber in Südtirol ansässig waren, müssen 450 Euro entrichtet werden und für Bürger von außerhalb der Provinz 550 Euro, sagt Trincanato. Entscheidet sich jemand für die traditionelle Bestattung, so muss er beispielsweise allein für den Totengräber, der das Grab auf- und zuschüttet, etwa 300 Euro hinblättern, rechnet Vizebürgermeister Walcher vor.
Der Rekord an Feuerbestattungen wurde  2020 in Südtirol erzielt – im ersten Corona-Pandemie-Jahr: 3102 Feuerbestattungen  gab es damals. 2020 wurden landesweit auch mehr Tote registriert als 2021 – nämlich 5447. Die Einäscherungsquote lag 2020 somit bei 57 Prozent. 

Seit der Corona-Epidemie hat die Zahl der Einäscherungen in Italien noch zugenommen, berichtet der stellvertretende Covid-Einsatzleiter, Dr. Patrick Franzoni. Eine Pflicht, Covid-Tote einzuäschern, habe aber nie bestanden – man habe während der Pandemie immer auch die Möglichkeit der traditionellen Erdbestattung gehabt.  Für Covid-Tote würden bei der Bestattung die gleichen Hygiene-Regeln gelten wie für andere Infektionskrankheiten. Laut Bestattermeisterin Magdalena Schwienbacher aus Tscherms muss in Italien bei Toten, die an einer Infektionskrankheit gestorben sind  und die dann mit einem Sarg in der Erde bestattet werden, ein Zinksarg verwendet werden. Das gelte auch für Covid-Tote. Dieser Zinksarg werde dann  in einen Holzsarg  hineingegeben. Da ein Zinksarg im Unterschied zu einem Holzsarg einen viel längeren Verwesungsprozess habe, würden solche Särge auf den Friedhöfen nicht überall gerne gesehen. Die Gemeinden würden es in solchen Fällen eher begrüßen, wenn man sich für die Einäscherung entscheide. 

Generell nehme die Zahl der Einäscherungen auch in den kleineren ländlichen Gemeinden zu –  aber nicht so rasant wie in den größeren Gemeinden. Stark zugenommen habe die Feuerbestattung  beispielsweise in Lana, sagt Schwienbacher. „Schon vor der Corona-Epidemie hat es eine Zunahme gegeben – mit Corona kam dann noch einmal ein Aufschwung“, erzählt die Bestattermeisterin. Sie geht davon aus, dass einige Bürger vor allem am Anfang der Pandemie auch wohl aufgrund von irreführenden Medienberichten irrtümlicherweise der Auffassung waren, ein Covid-Toter müsse eingeäschert werden.

 Eine Einäscherung sei nicht grundsätzlich preislich günstiger als eine traditionelle Erdbestattung. Denn wenn jemand bei der Zeremonie den traditionellen Weg  wie bei der Erdbestattung wähle mit Rosenkranz und Trauerfeier am Sarg, und danach zusätzlich die Einäscherung, dann kämen noch die Kosten für Urne, Transport ins Krematorium und Verbrennen des Leichnams hinzu.  

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Das Verstreuen der Asche

Das Landesgesetz für Feuerbestattung aus dem Jahr 2012 gibt auch Richtlinien für das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen vor. Das Verstreuen darf demnach nicht an frei gewählten Stellen erfolgen, sondern nur in eigens von der Gemeinde ausgewiesenen Bereichen. Von der Kirche kommt ein klares Nein zu einem solchen Akt, ein kirchliches "Begräbnis" muss in diesem Fall verweigert werden.