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Der Trauergottesdienst

© Nemar74 / Shutterstock.com

Der Trauergottesdienst soll den Angehörigen und der Gemeinschaft vor allem Trost aus dem christlichen Glauben an ein Weiterleben nach dem Tod vermitteln.
Die Gestaltung des Trauergottesdienstes sollte von den Angehörigen zusammen mit dem Priester vorbereitet und abgesprochen werden. Dabei ist es durchaus möglich, eigene Wünsche vorzubringen, z.B. Texte oder Lieder vorzubereiten, welche die Verstorbene bzw. der Verstorbene gerne hatte. Es ist aber wichtig, beim Gottesdienst auf Altersgruppen und auf besondere Situationen einzugehen. Zudem kann die Persönlichkeit der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen noch einmal in Erinnerung gerufen werden. 

In Zeichen, Ritualen und Bräuchen findet die Trauer einen Ort und eine Sprache; hier müssen Menschen nicht verstummen, sie können an gewohnte Worte und Zeichen anknüpfen und so ihren Gedanken und Gefühlen Ausdruck geben. Es tut gut, wenn viele den Tod eines Menschen wahrnehmen und den letzten Weg mitgehen. In der Trauer ist dann das Grundgefühl da: Ich gehöre zu einer großen Gemeinschaft, die trägt.

Beim Tod von Jugendlichen ist es gut, mit jungen Menschen (Freunde, Bekannte) den Trauergottesdienst vorzubereiten. Ihr eigenes Empfinden und ihre Fragen und Enttäuschungen können zur Sprache gebracht werden. Auch Symbole, die Trauer und Hoffnung oder das Leben der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen deuten, sind sehr zu fördern.Symbole und Zeichen bereichern die Feier und bleiben in Erinnerung.

In einem Textheft können die Lieder und Texte der hl. Messe mit Fotos, meditativen Bildern und Sprüchen festgehalten werden. Das Heft sollte für alle aufgelegt werden, die am Begräbnis teilnehmen, und kann in schweren Trauerphasen weiterhelfen.

(Quelle: Nahe sein in Krankheit und Tod, Impulsmappe der Katholischen Frauenbewegung der Diözese Bozen-Brixen, 3. überarbeitete Auflage)

Das Verstreuen der Asche

Das Landesgesetz für Feuerbestattung aus dem Jahr 2012 gibt auch Richtlinien für das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen vor. Das Verstreuen darf demnach nicht an frei gewählten Stellen erfolgen, sondern nur in eigens von der Gemeinde ausgewiesenen Bereichen. Von der Kirche kommt ein klares Nein zu einem solchen Akt, ein kirchliches "Begräbnis" muss in diesem Fall verweigert werden.