Das digitale Erbe
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Nur etwa jeder zehnte deutsche Internetnutzer hat sich schon darum gekümmert, was nach seinem Tod mit seinen Online-Konten passieren soll. In einer repräsentativen YouGov-Umfrage gaben nur 8 Prozent der mehr als 2000 befragten Internetnutzer an, für ihre Hinterbliebenen Zugangsdaten zu allen genutzten Diensten und Online-Konten hinterlegt zu haben. Weitere 4 Prozent haben zumindest bei einigen Diensten Vorkehrungen für den Todesfall getroffen. 45 Prozent der Befragten war sich der Problematik ihres digitalen Erbes dagegen bislang nicht bewusst.
Jeder vierte Befragte (25 Prozent) erklärte, ihm fehlten ausreichende Informationen, wie der digitale Nachlass eigentlich geregelt werden sollte. 6 Prozent sagten, ihnen sei das ganze Thema unangenehm, und 11 Prozent machten keine Angaben. YouGov hatte im Auftrag von Web.de und GMX insgesamt 2020 deutsche Internetnutzer ab 18 Jahren befragt.
Wer sein digitales Erbe ordentlich geregelt hat, macht seinen Hinterbliebenen vieles leichter. Diese müssen sonst zum Beispiel Daten und bestehende Accounts löschen sowie vereinbarte Abos und Kaufverträge kündigen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese Verträge enden nicht automatisch. Nutzer sollten in einer Vollmacht eine Vertrauensperson bestimmen, die sich darum kümmern soll. Das Dokument sollte über den Tod hinaus gelten.
Damit die Vertrauensperson im Todesfall tatsächlich Zugriff auf die Daten hat, sollten Nutzer eine Liste mit allen bestehenden Accounts, Verträgen und Passwörtern anlegen. Diese Liste kann zum Beispiel als Dokument auf einem gesicherten USB-Stick gespeichert sein. Nur die für den Nachlass bevollmächtigte Person sollte das Passwort kennen.