Wenn Maßnahmen aber nur das Leiden und den Sterbeprozess verlängern, stellt sich die Frage, ob die sonst so segensreichen Errungenschaften der modernen Medizin noch im Interesse des Patienten sind. Das macht vielen Menschen Angst.
Besonders groß ist die Angst vor Situationen, in denen eigene Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können, in denen Fremdbestimmung oder sogar Entmündigung drohen. Menschen möchten mitentscheiden über Beginn und Nichtbeginn, über Fortsetzung und Beendigung medizinischer Maßnahmen, und sie möchten Vorsorge treffen für den Fall, dass sie diese Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.
Für diese Situation gibt es die Patientenverfügung.
Sie bietet die Möglichkeit, rechtzeitig die eigenen Wünsche im Hinblick auf schwerwiegende Erkrankungen und das eigene Sterben zu überdenken und schriftlich festzulegen. Darüber hinaus ist sie eine gute Gelegenheit, mit vertrauten Menschen über die Zerbrechlichkeit unseres Lebens ins Gespräch zu kommen. Auf diese Weise können die Betroffenen trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die medizinische Behandlung nehmen und damit ihre Selbstbestimmung wahren.
Für Angehörige, Ärzte, Ärztinnen und Pflegende kann es zudem eine große Erleichterung sein zu wissen, wie weit die Möglichkeiten zur Lebenserhaltung ausgeschöpft werden sollen.
Arzt kann sehr hilfreich sein
Bei der Erstellung der Patientenverfügung kommt besonders dem Arzt des Vertrauens eine grundlegende Rolle zu, da er über die möglichen klinischen Situationen aufklärt und dabei hilft, die Ziele der Behandlung zu verstehen und je nach Überzeugung zwischen den bestehenden Möglichkeiten zu entscheiden. Dennoch ist es wohl unmöglich, jeden denkbaren Verlauf zu prognostizieren und damit zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen in jedem möglichen Fall in Betracht zu ziehen oder auszuschließen sind. In der Patientenverfügung sind daher auch persönliche Wertvorstellungen, die eigene Weltanschauung, die Auffassung von Menschenwürde und Lebensqualität darzulegen, die dann zu respektieren sein werden, wenn eine Erkrankung eintritt, die nicht genau den im Voraus angenommenen und genannten Situationen entspricht.
Kein Recht auf Sterbehilfe
Die Entscheidung auf eine medizinische Behandlung zu verzichten, bedeutet nicht mangelnden Respekt vor dem medizinischen System, sondern den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen, die den Patienten in eine für ihn nicht akzeptable Lage bringen würden. Das Recht, möglichen Behandlungen im Vorhinein eine bestimmte Ausrichtung zu verleihen, bedeutet nicht das Recht auf Euthanasie oder auf den Tod, sondern das Recht der Person von den Ärzten die Beendigung oder die Nicht-Aktivierung von therapeutischen Verfahren zu verlangen, welche der Betroffene selbst, bei noch vorhandener bewusster Handlungsfähigkeit, aus moralischen und rechtlichen Gründen ablehnen könnte.
Eine Vertrauensperson setzt den Willen durch
Die Patientenverfügung ermöglicht es dem Kranken, eine Vertrauensperson (Angehörige, Freund, Arzt, Priester etc.) zu nennen, die seine Wertvorstellungen und Anschauungen kennt und sich dafür einsetzen kann, den Willen des Kranken zu wahren und so zu entscheiden, wie es der Betroffene selbst am ehesten getan hätte.
(aus: "Gesundheitliche Vorsorgeplanung. Patientenverfügung", eine Broschüre des Landesethikkomitees und des Landesamtes für die Ausbildung des Gesundheitspersonals)
Hinweis: In unserem Bereich "Muster und Materialien" finden Sie die Vorlage des Landesethikkomitees für eine Patientenverfügung.