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Totenschein

Totenschein
© I-vista / pixelio.de

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Tod eines Menschen von einem Arzt festgestellt wird. Das muss so schnell wie möglich geschehen.

Bei einem Todesfall zu Hause müssen die Angehörigen den zuständigen Arzt verständigen. Dieser nimmt eine so genannte äußere Leichenschau vor, mit der er versucht, die Todesart (natürlich oder nicht natürlich) und die Todesursache festzustellen. Gelingt ihm das eindeutig, so stellt er daraufhin einen Totenschein aus, der ein wichtiges Dokument für weitere Unterlagen ist. 
Kann er die Todesursache jedoch nicht eindeutig feststellen oder besteht der Verdacht, dass der Mensch keines natürlichen Todes gestorben ist, so muss der Arzt die entsprechenden Behörden benachrichtigen, die dann weitere Maßnahmen wie eine Autopsie anordnen können.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder in einem Altersheim übernehmen die jeweiligen Institutionen die Benachrichtigung des zuständigen Arztes. 

Mit dem Totenschein (Todesbescheinigung) können Angehörige beim Meldeamt der Gemeinde die Sterbeurkunde anfordern. Diese Eintragung in das Sterberegister ist Voraussetzung für die Beisetzung des Verstorbenen.  

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